Praxis Unterricht

Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Es wird zwischen Pflicht- und weiteren Übungsstunden unterschieden. Nur die Pflichtstunden sind vorgegeben. Die Zahl der zusätzlichen Übungsfahrstunden ist von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt abhängig.

Praxisstunden für den Pkw-Führerschein B und B17

Pflichtstunden sind folgende sogenannte Sonderfahrten:
– Fünf Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
– Vier Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
– Drei Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit

Anhängerführerschein Klasse BE ab 18 Jahren

Die folgenden Sonderfahrten sind verpflichtend:
– Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
– Eine Fahrstunde à 45 Minuten auf der Autobahn
– Eine Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit

Fahrerlaubnis Klasse A2 ab 18 Jahren

Die folgenden Sonderfahrten sind verpflichtend:
– Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
– Zwei Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
– Eine Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit

Fahrerlaubnis Klasse A

Die folgenden Sonderfahrten sind verpflichtend:
– Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
– Zwei Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
– Eine Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit

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